Ab 1. Januar 2026 wird der bisher einsatzbezogene Zuschlag in der Zeitarbeit im Tarifwerk GVP/DGB zu einem einheitlich geregelten Erfahrungszuschlag umgebaut, der sowohl an die Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch an die Einsatzdauer beim Kunden anknüpft.

Hintergrund: Zuschläge in BAP und iGZ

Neue Grundstruktur des Erfahrungszuschlags

Betriebszugehörigkeit, Ruhen und Elternzeit

Einsatzdauer beim Kunden und Unterbrechungen

Folgen für bisherige BAP- und iGZ-Anwender

Ende der Cent-Zulage und neue Übergangsfrist

Verbindliche Anwendung ab Juli 2027 und Kalkulation

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