Eine 5‑Punkt‑Fixierung in der Pflege gehört zu den eingreifendsten freiheitseinschränkenden Maßnahmen und ist nur in eng begrenzten Ausnahmesituationen vertretbar. Sie bedeutet maximalen Schutz bei gleichzeitig maximalem Eingriff in die Grundrechte des Menschen und verlangt deshalb höchste fachliche, rechtliche und ethische Sorgfalt.
Was ist eine 5‑Punkt‑Fixierung?
Bei der 5‑Punkt‑Fixierung wird eine Person mit speziellen Gurtsystemen so am Bett gesichert, dass der Rumpf und alle vier Extremitäten fixiert sind. Der Bauchgurt (oder ein vergleichbarer Rumpfgurt) verhindert, dass der Oberkörper nach vorne oder zur Seite ausweichen kann, während Gurte an beiden Hand- und Fußgelenken Bewegungen der Arme und Beine massiv einschränken.
Im Ergebnis kann sich die betroffene Person nicht mehr selbst aus der Fixierung befreien und ihren Aufenthaltsort oder ihre Körperposition nur sehr eingeschränkt verändern. Genau deshalb wird diese Form der Fixierung als besonders freiheitsentziehend und gefährlich eingestuft und gilt in vielen Leitlinien als ultima ratio – also wirklich nur dann, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen.
Typische Gründe und Indikationen
5‑Punkt‑Fixierungen kommen vor allem in hochakuten Situationen zum Einsatz, in denen eine unmittelbare, erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Person trotz intensiver Betreuung:
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wiederholt versucht, sich massiv zu verletzen oder suizidale Handlungen durchzuführen
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wichtige Zugänge (z. B. Katheter, Beatmungsschläuche, Drainagen) entfernt und dadurch ihr Leben gefährdet
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andere Menschen körperlich massiv angreift und sich nicht anders beruhigen lässt
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in einem Zustand extremer psychischer Erregung jede verbale und nonverbale Deeskalation verweigert
Wichtig ist: Nicht jedes Risiko rechtfertigt eine 5‑Punkt‑Fixierung. Sturzgefahr, Unruhe oder Weglauftendenz müssen zunächst mit allen denkbaren milderen Mitteln abgefangen werden. Eine Fixierung – insbesondere in fünf Punkten – darf nie aus organisatorischen Gründen (z. B. Personalmangel, „Ruhe auf der Station“) angeordnet werden.
Rechtlicher und ethischer Rahmen
Weil eine 5‑Punkt‑Fixierung tief in das Grundrecht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit eingreift, unterliegt sie strengen rechtlichen Vorgaben. In der Regel sind nötig:
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eine klare ärztliche Anordnung mit nachvollziehbarer Begründung
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eine richterliche Genehmigung (zumindest bei andauernder freiheitseinschränkender Maßnahme)
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eine sorgfältige Prüfung, ob weniger eingreifende Maßnahmen wirklich nicht ausreichen
Aus ethischer Sicht steht die Pflege im Spannungsfeld zwischen Fürsorge (Schutz vor Schaden) und Autonomie (Respekt vor Selbstbestimmung). Eine 5‑Punkt‑Fixierung ist nur zu rechtfertigen, wenn:
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eine akute, erhebliche Gefahr besteht
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der Eingriff zeitlich eng begrenzt ist
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kontinuierlich überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch vorliegen
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Betroffene respektvoll behandelt und über Grund und Ablauf der Maßnahme informiert werden, soweit sie ansprechbar sind
Wird ohne rechtliche Grundlage oder ohne akute Gefährdung fixiert, drohen nicht nur juristische Konsequenzen, sondern auch ein schwerer Vertrauensverlust bei Patientinnen, Patienten und Angehörigen.
Durchführung in der Praxis: Sicherheit und Monitoring
Die Durchführung einer 5‑Punkt‑Fixierung erfordert ein geschultes Team, klare Abläufe und eine intensive Überwachung. Typische Grundprinzipien sind:
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Vorbereitung:
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ausführliche Risikoabwägung und Anordnung durch eine ärztlich verantwortliche Person
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ruhige, respektvolle Kommunikation mit der betroffenen Person, sofern möglich
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Bereitstellung der benötigten Materialien und Festlegung der Rollen im Team
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Anlegen der Fixierung:
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möglichst schonende, kurze Durchführung, um Verletzungen zu vermeiden
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Verwendung geeigneter, geprüfter Fixiergurte (breit, gepolstert, an der Unterlage fixiert)
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Fixierung in Rückenlage mit Bauchgurt und Gurten an beiden Hand- und Fußgelenken, ohne Gefäß- oder Nervenkompression
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Überwachung:
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durchgehende oder sehr engmaschige Beobachtung (oft 1:1‑Betreuung)
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regelmäßige Kontrolle der Vitalzeichen, Atmung, Hautdurchblutung, Schmerz, psychischem Zustand
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feste Intervalle zur Überprüfung, ob die Fixierung noch erforderlich ist und ob Lockerung oder Beendigung möglich ist
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Zusätzlich müssen Lagerungswechsel und Druckentlastung geplant werden, um Komplikationen wie Dekubitus, Muskel- und Gelenkschäden oder Kreislaufprobleme vorzubeugen.
Risiken und Komplikationen
Eine 5‑Punkt‑Fixierung ist niemals risikofrei. Mögliche körperliche und psychische Folgen sind unter anderem:
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Strangulations- und Erstickungsgefahr, etwa bei falscher Lage der Gurte oder starken Eigenbewegungen
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Verletzungen von Haut, Muskeln, Gelenken und Nerven durch Zug, Druck oder Fehlposition
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kardiovaskuläre Belastungen, Kreislaufprobleme, Gefahr der Aspiration
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starke Angst, Panik, Gefühle von Ausgeliefertsein, Demütigung oder Retraumatisierung
Gerade bei Menschen mit psychischen Vorerkrankungen, Traumaerfahrungen oder Demenz kann eine Fixierung tiefe Spuren hinterlassen und zu langfristigem Misstrauen gegenüber medizinischen Einrichtungen führen. Deshalb ist eine sorgfältige Nachbetreuung wichtig – etwa in Form eines Auswertungsgesprächs, sobald die Person wieder ansprechbar und stabil ist.
Alternativen und Präventionsstrategien
Ziel moderner Pflege und Medizin ist es, 5‑Punkt‑Fixierungen so weit wie möglich zu vermeiden. Stattdessen werden vorbeugende, deeskalierende und strukturelle Maßnahmen gefördert, zum Beispiel:
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individuelle Krisenpläne und Deeskalationsstrategien (z. B. Rückzugsmöglichkeiten, vertraute Bezugspersonen)
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angepasste Umgebung (Reizreduktion, sichere Zimmergestaltung, Orientierungshilfen)
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engmaschige Beobachtung, ggf. 1:1‑Betreuung ohne Fixierung
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medikamentöse Therapie nur auf Grundlage einer fachlichen Indikation und nicht primär als „chemische Fixierung“
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Schulung des Teams in Kommunikation, Deeskalation und Umgang mit Aggression und Angst
Je besser Risiken erkannt, verstanden und frühzeitig adressiert werden, desto seltener kommt es zu Situationen, in denen eine 5‑Punkt‑Fixierung überhaupt erwogen werden muss.
Dokumentation, Reflexion und Teamkultur
Jede 5‑Punkt‑Fixierung muss vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden: Anlass, Risikoabwägung, Alternativen, Anordnung, Verlauf, Überwachung und Zeitpunkt der Beendigung. Diese Transparenz ist Voraussetzung für rechtliche Sicherheit, aber auch für Lernen im Team.
Ebenso wichtig ist eine offene Teamkultur: Fixierungen sollten regelmäßig in Fallbesprechungen und Supervisionen reflektiert werden. So können Fehlentwicklungen erkannt, Alternativen entwickelt und die gemeinsame Haltung in Richtung „so wenig Zwang wie möglich, so viel Sicherheit wie nötig“ gestärkt werden.